Mit der E-Card von Österreich ins Ausland

by Angelika Mandler-Saul

[Anzeige] Ein E-Card haben wir in Österreich doch alle  – aber dass diese unsere E-Card gleichzeitig auch als „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EHIC) für Reisen in der EU gilt, das wissen die wenigsten. Ich nehm mich da nicht aus. Schande.

Okay, Reiseversicherung ist es keine (die muss man immer noch extra und um gutes Geld abschließen), aber während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der EU Länder (PLUS: Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) gilt auch unsere E-Card vorort. Und zwar zu denselben Bedingungen wie sie auch für die Einheimischen gelten. Soll heißen: „Für medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens“.

EHIC

Jetzt wäre ja eine gute Gelegenheit, um seine E-Card daheim auch einmal umzudrehen. Steht ja ganz oben eh drauf: „Europäische Krankenversicherungskarte“. Und weil das die wenigsten wissen, gibts jetzt auch eine APP zum Runterladen – die EU machts möglich und zwar in 25 Sprachen und inklusive Leitfaden.

Wer vorort auf Reisen in der EU Probleme mit der Akzeptanz der EHIC hat (für EU Bürger in Österreich unterwegs kann ich mir das zumindest hervorragend vorstellen), der kann sich – wenn vorort keine Lösung in Sicht ist, an eine gewisse SOLVIT – STELLE der EU wenden.  Die „weisen die Behörden auf meine Rechte als EU-Bürger hin“ – na das kann ja nie schaden, auch wenns ne Woche dauert.

Viel wahrscheinlicher ist aber, dass ich im Urlaub oder auf Reisen (ist ja nicht dasselbe, wie wir #Reiseblogger wissen) zum Zahnarzt muss. Wer in welchem Land welche Leistung bis zu welcher Höhe mit der EHIC übernimmt, findet man hier ziemlich gut aufgelistet. In Estland muss ich demnach den Zahnarzt in voller Höhe selbst bezahlen, während ich unterwegs in Belgien nach dem Genuss von übermäßig viel Schokolade den Zahnarzt zwar zunächst selbst zahle, dann aber 75% refundiert bekomme. Und in Kroatien ist der Zahnarzt gratis, wenn ich mich an einen Vertragsarzt der kroatischen Krankenkasse wende. Na – das ist ja schon mal sinnvolles Zusatzwissen für Reisende.

Es ist also wichtig, in erster Linie „anspruchsberechtigt“ für diese Leistungen zu sein und dafür sorgt offensichtlich die EHIC. Was man dann wie und wieviel wofür wirklich zahlen muss oder nicht, hängt vom EU Land ab. Aber die Übersicht über alle Eventualitäten (Krankenhaus, Zahnarzt, Praktiker, Facharzt, Rezepte, Krankenwagen, etc) finde ich auf ec.europa.eu jetzt mal gar nicht so unpraktisch. Zudem findet man hier auch sinnvolle Infos, welche Belege und Bestätigungen (in gelb, grün oder rosa) man aus dem jeweiligen Reiseland mit heim bringen sollte, um daheim einen Kostenersatz einreichen zu können. Aber nur wenn man die EHIC, also unsere E-Card, auch auf Reisen IMMER dabei hat.


HINWEIS: Dieser Artikel entstand mit Unterstützung der European Commission.

 

3 comments

Monika Meurer 20. April 2016 - 22:00

Ganz wichtig ist, erst Mal nichts zu unterschreiben. Wir hatten einen Fall in Altenmarkt, wo wir ein Formular ausfüllen sollten, vor der Behandlung. Damit haben wir aber bestätigt, dass wir als Privatpatient versorgt werden wollen. Man muss manchmal mit der Arztpraxis diskutieren und darauf bestehen, dass die Rückseite anerkannt wird. Leider nutzen viele Ärzte die Notsituation von Reisenden aus. Deswegen ist es sicher sinnvoll, sich vorher zu informieren, was einem zustehen würde, damit man da eine bessere Diskussionsgrundlage hat. Danke für den Link.

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Angelika Mandler-Saul 20. April 2016 - 22:32

danke ihr 2 und noch happy waltzing!!! lg angelika

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Andreas Mandler 16. März 2016 - 11:41

Sehr gute und brauchbare Infos.

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